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Erwerb der MitgliedschaftDer Erwerb der Mitgliedschaft im SBVV setzt voraus, daß der um seine Aufnahme nachsuchende Verein seinen Sitz in Südbaden, die Verbindlichkeit der Satzung des SBVV für sich und die ihm angeschlossenen Einzelpersonen anerkannt und ferner sich verpflichtet hat, in seine Satzung und Ordnung keine Bestimmungen aufzunehmen, die zu der Satzung und den Ordnungen des SBVV und des Bundesverbandes in Widerspruch stehen. Mitglied kann auch ein Verein werden, der auf Grund seiner geographischen Lage einem benachbarten Volleyball-Landesverband angehört und mit seinen Mannschaften am Spielbetrieb des Südbadischen Volleyball-Verbandes teilnimmt. Passives Mitglied können Vereine werden, die mit keiner Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen. Außerordentliche Mitglieder können solche Volleyballgruppierungen bzw. Nichtvereine werden, die nicht über einen einem Fachverband angeschlossenen Verein dem Badischen Sportbund angehören und lediglich mit einer oder mehreren Mannschaften am Freizeitspielbetrieb des SBVV teilnehmen. Der Verein reicht sein Aufnahmegesuch schriftlich unter Vorlage seiner Satzung beim Verbandsvorsitzenden ein. Über seine Aufnahme beschließt der Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung. |
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