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ORDNUNG DES BEZIRKS WEST (BezOW)EinleitungDie Bezirksordnung regelt Aufgaben und Zuständigkeit des Volleyballbezirks West. Sie ist Bestandteil der Satzung und Ordnungen des Südbadischen Volleyball-Verbandes (SBVV). Sie ergänzt die Bestimmungen des SBVV für den Bereich des Bezirks West und darf der Satzung und den Ordnungen des SBVV und des DVV nicht widersprechen. In Zweifelsfällen gelten die Bestimmungen des SBVV und des DVV. 1. Aufgaben des Bezirks 1.1 Organisation der Pflichtspiele in Bezirksligen (Herren und Damen), Bezirksklassen (Herren und Damen), Kreisligen (Herren und Damen), Kreisklassen (Herren und Damen), evtl. in weiteren untergeordneten Ligen, in Jugendligen (männliche und weibliche Jugend), in Freizeit- und Mixedligen. 1.2 Organisation von Pokalspielen auf Bezirksebene. Pokalspiele sind ebenfalls Pflichtspiele. 1.3 Organisation von Meisterschaftsspielen in den Jugend- und Junioren-/Seniorenbereichen soweit diese nicht auf Landesverbandsebene organisiert werden. 1.4 Lehrgänge: In Zusammenarbeit und im Auftrag des Landesverbandes werden Lehrgänge für Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter und Jugendspieler einer bestimmten Altersgruppe (E-Kader) durchgeführt. 1.5 Öffentlichkeitsarbeit und weitere Aufgaben siehe Abschnitt 4. 2. Mitgliedschaft Mitglied im Bezirk sind dem SBVV angeschlossene Vereine, Abteilungen oder Mannschaften, die nach geo-grafischen, politischen oder spieltechnischen Gesichtspunkten dem Bezirk angehören bzw. vom Vorstand des SBVV zugeteilt wurden. 3. Organe des Bezirks 3.1 Bezirksversammlung Oberstes Organ des Bezirks ist die Bezirksversammlung, zu der die Mitgliedsvereine alle zwei Jahre alternierend zu den Verbandstagen des SbVV - spätestens 14 Tage vorher - schriftlich unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnungspunkte vom Bezirksvorsitzenden eingeladen werden müssen. Anträge müssen spätestens zu einem mit der Einladung bekannt gegebenem Termin vor der Bezirksversammlung schriftlich beim Bezirksvorsitzenden eingegangen sein; sie sind den Mitgliedsvereinen noch vor der Bezirksversammlung zuzustellen. Auf der Bezirksversammlung besteht Anwesenheitspflicht für alle Mitgliedsvereine, deren Mannschaften in den Aktiven-Ligen des Bezirks und/oder Verbandes spielen.Jeder Verein, der Mitglied im SBVV ist, erhält bei Abstimmungen eine Stimme, zusätzlich erhält er für jede Mannschaft, die an Pflichtspielen im Bezirk oder in der Freizeitrunde teilgenommen hat, je eine Stimme. Nicht gezählt werden Mannschaften in Jugendligen. Die anwesenden Mitglieder des Bezirksvorstands besitzen jeweils eine Stimme.Die Bezirksversammlung wählt analog zu Nr. 4.4 der Geschäftsordnung des SBVV den Bezirksvorstand, zwei Kassenprüfer, sowie den Vorsitzenden des Bezirksgerichts und seinen Stellvertreter für jeweils zwei Jahre. 3.2 Bezirksvorstand Der Bezirksvorstand setzt sich zusammen aus 1. der/m Vorsitzenden 6. der/m Spielwart(in) 2. der/m Lehrwart(in) 7. der/m Schiedsrichterwart(in) 3. der/m Kassenwart(in) 8. der/m Jugendwart(in) männlich 4. der/m Jugendwart(in) weiblich 9. der/m Breitensportreferent(in)(en) 5. der/m Jugendwart(in) Jugend Em/w und jünger und zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Bezirksvorstands Punkt 1-5 sowie der stellvertretende Bezirksrichter, ein Beisitzer und ein Kassenprüfer werden auf Versammlungen mit gerader Jahreszahl, die unter Punkt 6-10 und der Vorsitzende des Bezirksgerichts, ein Beisitzer sowie ein Kassenprüfer in Jahren mit ungerader Jahreszahl gewählt.4. Aufgaben der Funktionsträger 4.1 VorsitzenderDer Vorsitzende hat die Gesamtleitung des Bezirks. Er vertritt den Bezirk gegenüber der Öffentlichkeit und dem SBVV und gehört dessen Präsidium an. 4.2 KassenwartDer Kassenwart führt die Kasse des Bezirks. Er hat der Bezirksversammlung den Kassenbericht und einen Haushaltsplan vorzulegen. 4.3 LehrwartDer Lehrwart ist verantwortlich für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern im Rahmen der Lehr-ordnung des SBVV auf Bezirksebene. 4.4 JugendwarteDie Jugendwarte organisiert die Bezirksjugendmeisterschaften und Bezirkspokalturniere der Jugend und Junioren sowie Jugendligaspiele in Absprache mit dem Verbandsjugendwart. Sie unterstützen die Mit-gliedsvereine in der Jugendarbeit. 4.5 SpielwartDer Spielwart überwacht die Rundenspiele mit Ausnahme des Jugendbereichs und regelt in Zusammen-arbeit mit den Staffelleitern die Auf- und Abstiegsfragen entsprechend der LSO und der Bezirksspiel-ordnung. Er leitet den Spielausschuss, dem alle Staffelleiter des Bezirks angehören. Der Spielausschuss beschliesst vor jedem Spieljahr die Zusammensetzung und Gliederung der Ligen im Bezirk mit Ausnahme des Jugendbereichs.Bei der Bezirksversammlung hat der Spielwart die Vereine über die neue Zusammensetzung der Ligen zu informieren. Im März eines jeden Jahres leitet der Spielwart allen Vereinen unseres Bezirks einen Vor-druck zu oder verbreitet diesen über das SBVV-Info, in dem folgende Punkte verbindlich geklärt werden: * Rückmeldung von Mannschaften, die in der vergangenen Runde mitgespielt haben. * Freiwillige Rückstufung von Mannschaften. * Abmeldung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb. * Teilnahme an Aufstiegsspielen. Die Rückgabe an den Spielwart hat für Bezirksligamannschaften bis zum 30.04. (LSO 7.4.5), für alle anderen Mannschaften bis zum 31.05. zu erfolgen. Neuanmeldungen sind beim Spielwart bis zum 30.06. des Jahres möglich.Der Spielwart oder ein von ihm beauftragter Staffelleiter organisiert die Bezirkspokalspiele und ggf. die Seniorenmeisterschaften. 4.6 SchiedsrichterwartDem Schiedsrichterwart obliegt die Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern nach der Landesschieds-richterordnung. Er führt die Bezirksschiedsrichterkartei und regelt den Einsatz neutraler Schiedsrichter auf Bezirksebene. 4.7 BreitensportreferentDer Breitensportreferent soll Aktivitäten im Freizeit- und Breitensport auf Bezirksebene organisieren. Er wird dabei von den regionalen Beauftragten und den Staffelleitern unterstützt. 4.8 BeisitzerDie Beisitzer stehen dem Vorsitzenden für besondere Aufgaben zur Verfügung. Einer der Bei-sitzer fungiert als Schriftführer. 4.9 KassenprüferDie Kassenprüfer prüfen die Bezirkskasse und erstatten der Bezirksversammlung und dem Kassenwart des SBVV einmal im Jahr ihren Prüfungsbericht. 4.10 Kostenerstattung der FunktionsträgerDie Funktionsträger üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Kassenwart erstattet jedoch gegen Nach-weis die entstehenden Unkosten unter Berücksichtigung der Finanzordnung des SBVV. 5. Gerichtsbarkeit Das Bezirksgericht entscheidet über alle Einsprüche auf Bezirksebene; dabei gilt die Rechtsordnung des SBVV. 6. Vertretung im SBVV 6.1 Der Vorsitzende des Bezirks gehört dem Präsidium des SBVV an. Er oder ein von ihm bestimmter Vertreter vertritt den Bezirk bei dessen Sitzungen. Entsprechendes gilt auch für die übrigen Mitglieder des Bezirksvorstands hinsichtlich der Fachausschuss-Sitzungen. 6.2 Einmal im Jahr werden die Jugendvertreter der Mitgliedsvereine des Bezirks einberufen, um die Dele-gierten zur SBVV-Jugendversammlung zu wählen.7. Inkrafttreten Diese Bezirksordnung wurde auf der konstituierenden Versammlung des Bezirks West am 19.04.2002 be-schlossen und erlangt mit sofortiger Wirkung Gültigkeit. Die letzten Änderungen beschloss die Bezirksversammlung am 16.05.2006 und am 29.04.2009. |
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