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SPIELORDNUNG BEZIRK WEST (BezSOW)1. Spielbetrieb Der Spielbetrieb im Bezirk West wird für Damen und Herren in Bezirksligen, Bezirksklassen, Kreisligen und ggf. weiteren untergeordneten Kreisklassen durchgeführt. In allen Herrenligen des Bezirks ist der Einsatz von max. fünf Damen pro Mannschaft und Spiel erlaubt. Diese Spielerinnen dürfen keine Jugendspielerinnen sein. Über die Anzahl der Ligen und ihre Zusammensetzung entscheidet jährlich nach Austragung der Aufstiegsturniere der Spielausschuss des Bezirks. Dabei sollen die genannten Ligen nur in Ausnahmefällen mehr als neun Mannschaften umfassen. 2. Aufstieg 2.1 Der Regelfall sieht vor, dass nicht mehr als zwei Mannschaften je Geschlecht aus der Landesliga ab-steigen.Zur Vermeidung von Härtefällen kann der Spielausschuss vorübergehend die Anzahl der Mannschaften einer Liga auf maximal zehn erhöhen. 2.2 Die Erstplatzierten der Bezirksklassen steigen in die Bezirksligen auf. in einem Relegationsturnier der Zweitplatzierten der Bezirksklassen mit den Vorletzten der Bezirksligen werden die möglichen weiteren Aufsteiger ermittelt. Bei nachgeordneten Kreisligen steigen die Tabellenersten direkt in die Bezirksklassen auf. Bei Vorliegen des Regelfalles tragen die Zweitplatzierten mit den Vorletzten der Bezirksklassen ein Relegationsturnier aus. Den Spielmodus legt der Spielausschuss fest. 2.3 Für den Aufstieg aus eventuell vorhandenen Kreisklassen in die Kreisligen ist Punkt 2.2 analog anzu-wenden. 2.4 Verzichtet ein Teilnahmeberechtigter oder wird durch den Bezirksvorstand nicht zugelassen, erhält der in der Abschlusstabelle nachfolgend Platzierte das Recht zum Aufstieg bzw. zur Teilnahme am Rele-gationsturnier, jedoch nur bis zum dritten Tabellenplatz. 2.5 Erforderliche Aufstiegsspiele bzw. -turniere finden im Bezirk West an dem im Rahmenterminplan aus-gewiesenen Wochenende statt. 2.6 In allen nicht angeführten Sonderfällen entscheidet der Spielausschuss des Bezirks. 3. Abstieg 3.1Der Regelfall sieht vor, dass nicht mehr als zwei Mannschaften je Geschlecht aus der Landesliga-West absteigen.Bei Nichtvorliegen eines Regelfalles wird im Einzelfall die Zahl der Absteiger erhöht. Zur Vermeidung von Härtefällen kann der Spielausschuss vorübergehend die Anzahl der Mannschaften einer Liga auf maximal zehn erhöhen. 3.2 Aus den Bezirksligen steigen jeweils die Letztplatzierten in die Bezirksklassen ab. Falls eine Bezirksliga vorübergehend auf zehn Mannschaften aufgestockt worden ist, steigen in der Folgesaison eine Mannschaft mehr in die Bezirksklassen ab. 3.3 Aus jeder der Bezirksklassen steigt der jeweils Letztplatzierte im Regelfalle in die nachgeordneten Kreisligen ab. 3.4 Für den Abstieg aus den Kreisligen in eventuell vorhandene Kreisklassen ist Punkt 3.3 anzuwenden. 3.5 Bei der Bildung einer oder mehrerer neuen untergeordneten Ligen können die beiden Letztplatzierten der vormals untersten Spielklasse dieser Liga zugewiesen werden. 3.6 In allen nicht angeführten Sonderfällen entscheidet der Spielausschuss des Bezirks. 4. Meldungen 4.1 Hat eine als Ausrichter benannte Mannschaft nach der Verteilung des endgültigen Spielplans am fraglichen Wochenende keine Halle zur Verfügung, so geht das Heimrecht an die im Spielplan nächstgenannte Mannschaft über. Die Mitteilung hierüber hat an den zuständigen Staffelleiter zu erfolgen. 4.2 Die Spielergebnisse sind bis Sonntag 20:00 Uhr von der im endgültigen Spielplan als Ausrichter eingetragenen Mannschaft im Internet einzutragen. Im Fall, dass der Spieltag am Sonntag stattfindet und nach 18:30 Uhr endet, hat die Ergebnismeldung im Internet von der im endgültigen Spielplan als Ausrichter eingetragenen Mannschaft bis spätestens 1,5 Stunden nach Spielende zu erfolgen. 5. Weitere Bestimmungen/Inkrafttreten 5.1 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Landesspielordnung des SBVV mit ihrem Bussgeldkatalog. 5.2 Diese Bezirksspielordnung wurde bei der konstituierenden Versammlung des Bezirks West beschlossen und erlangt am 19.04.2002 Gültigkeit. Die letzte Änderung beschloss die Bezirksversammlung am 16.05.2006. |
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