Auszug der Landesspiel-Ordnung des SBVV

6        Vereinswechsel

6.1.    Spieler

Ein gültiger Vereinswechsel einer/s SpielerIn liegt vor, wenn der bisherige Verein nach Löschung des Staffeleintrags durch den Staffelleiter die Freigabe im Spielerpass bestätigt hat und für die/den SpielerIn von der Passstelle des SBVV unter Vorlage des alten Passes ein neuer Spielerpass lautend auf den neuen Verein ausgestellt wurde. Mit dem Datum der Freigabe erlischt die Spielberechtigung für den alten Verein.

6.2.      Freigabe

Ein Verein kann die Freigabe verweigern, solange die/der SpielerIn mit der Beitragszahlung oder Rückgabe von Vereinseigentum im Verzug ist oder einer vereinsinternen Sperre unterliegt. Die Anerkennung der Gründe erfolgt durch den Vorstand des SBVV auf Antrag des Vereins oder der/s Spielerin/s.

6.3.      Wartezeit

Die Spielberechtigung für den neuen Verein ist an eine Wartezeit von drei Monaten ab Freigabe gebunden. Die Wartezeit endet jedoch spätestens mit Ablauf des Spieljahres. Bei einer Freigabe im Monat Juli entfällt die Wartezeit.

6.4.      Vereinswechsel von Gruppen

Für den Wechsel kompletter Mannschaften oder Abteilungen in einen anderen Verein gelten die Bestimmungen der BSO.