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POKALORDNUNG BEZIRK WEST (PokOW)1. Einleitung 1.1 Diese Pokalordnung regelt die Durchführung der Pokalspiele für Vereinsmannschaften im Bereich des Bezirks West im Südbadischen Volleyballverband (SBVV). 1.2 Sie ist eine Ergänzung der Landesspielordnung (LSO) des SBVV, enthält aber von der LSO abweichende Bestimmungen. 1.3 Die Pokalspiele dienen der Ermittlung des Bezirkspokalmeisters der Frauen und Männer. 1.4 Pokalspiele sind Pflichtspiele im Sinne der Bundesspielordnung. 2. Teilnahme-/Spielberechtigung 2.1 Bei den Pokalmeisterschaften des Bezirks West sind nur Mannschaften spielberechtigt, die in der jewei-ligen Spielzeit in einer Liga des Bezirks angemeldet und spielberechtigt sind. 2.2 Für die Spielberechtigung der Mannschaften und ihrer Spieler gelten ansonsten die für die Meisterschafts-spiele geltenden Bestimmungen der LSO. 2.3 Ein Festspielen in einer höheren Spielklasse (LSO 4.5.4) ist im Pokalwettbewerb nicht möglich. Es sind demnach vom 1. Schiedsrichter keine Einträge im Spielerpaß vorzunehmen. 2.4 In Bezug auf die Gültigkeit der Spielerpässe gelten die Regelungen der LSO. 2.5 Fehlende Spielerpässe sind innerhalb von sieben Tagen unaufgefordert beim Pokalwart nachzureichen. Im übrigen gelten die Regelungen in LSO 5.5. 3. Spielmodus/Organisation der Pokalrunde 3.1 Für die Durchführung des Pokalwettbewerbs ist der vom Bezirksspielwart beauftragte Staffelleiter (Pokal-wart) zuständig. 3.2 Der Bezirkspokalmodus wird vom Spielausschuss festgelegt und muß folgenden Bestimmungen genügen:a) Sämtliche Begegnungen bis zum Endspiel müssen ausgelost werden.b) Damit die für den jeweiligen Turniermodus nötige Anzahl von Mannschaften erreicht wird, wird die not-wendige Anzahl Freilose hinzugegeben, die allerdings durch ein geeignetes Losverfahren in der ersten Runde alle ausscheiden müssen (die Begegnung Freilos gegen Freilos muß ausgeschlossen sein).c) Alle Pokalspiele werden nach dem K.O.-System ausgetragen, d. h. die verlierende Mannschaft scheidet aus dem laufenden Wettbewerb aus.d) Bei einer Teilnehmerzahl von bis zu acht Mannschaften kann der Bezirkspokalsieger auch in Turnier-form ermittelt werden. Dabei wird eine Vorrunde nach dem K.O.-System ausgespielt und die verblei-benden Mannschaften treffen in einem Endturnier aufeinander. 3.3 a) Alle Spielpaarungen müssen öffentlich ausgelost werden. Die Auslosung gilt als öffentlich, wenn unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch Ausschreibung und Bekanntgabe des Termins und Ortes der Auslosung die Möglichkeit bestand teilzunehmen.b) Wird der Bezirkspokalsieger in Turnierform ermittelt, so findet die Auslosung am Veranstaltungsort vor Turnierbeginn statt. 3.4 Die Auslosung der Spielpaarungen nach Nr. 3.3a wird vom Pokalwart mit einem Mitglied des Bezirks-vorstands vorgenommen. Ist der Pokalwart verhindert, tritt an seine Stelle ein anderes Mitglied des Spiel-ausschusses. Die Auslosung nach Nr. 3.3b nimmt der Veranstalter vor. 3.5 Die Termine für die Pokalrunden legt der Pokalspielwart fest. Sie sind als geschützte Termine zu beachten. Sollte trotz allem ein Pokaltermin mit einem Meisterschaftstermin kollidieren, so hat der Pokaltermin Vorrang. Im Einzelfall kann einer Mannschaft auch zugemutet werden, an einem Wochenende Meister-schaftsspiele und ein Pokalspiel zu bestreiten. Die Entscheidung trifft der Spielwart. 3.6 Der Pokalwart wird durch die Bezirkskasse entschädigt. Er erhält pro teilnehmende Mannschaft 5 €. 4. Ausrichtung der Pokalspiele 4.1 a) Heimrecht hat die erstgeloste Mannschaft. b) Die Pokalspiele können auch während der Woche durchgeführt werden; Spielbeginn bei Austragung von Montag bis Freitag ist frühestens um 19 Uhr, an Feiertagen frühestens um 11 Uhr. c) Der Ausrichter verständigt sich mit der Gastmannschaft und dem eingeteilten Schiedsgericht über einen Termin und teilt diesen den Beteiligten schriftlich mit. Eine Kopie geht an die Pressestelle und den Pokalspielwart. 4.2 Für die Ausrichtung gelten im Übrigen die Bestimmungen der LSO. 4.3 Die Ausrichtung der Endrunden wird nach Bewerbung vom Pokalwart vergeben. 5. Schiedsrichter 5.1 Die Schiedsrichter müssen eine gültige Lizenz, mindestens der Stufe D, vorweisen, ausser die Mannschaft setzt sich komplett aus einer Frezeitmannschaft oder komplett aus einer der untersten Ligen des Bezirks zusammen. 5.2 Den Schiedsrichtereinsatz legt der Pokalwart aus dem Pool der gemeldeten Mannschaften fest. Hierbei sind Fahrtstrecken möglichst zu berücksichtigen. Den Einsatz neutraler Schiedsrichter regelt der Schieds-richterwart des Bezirks. 5.3 Der 1. Schiedsrichter hat die vorgeschriebene Spielberechtigung der Spieler zu überprüfen und im Zweifels-fall eine Bemerkung im Spielberichtsbogen einzutragen. 6. Meldung der Spielergebnisse 6.1 Für die Pokalspiele sind die den internationalen Volleyballspielregeln entsprechenden Spielberichtsbogen zu verwenden. Diese sind noch am Spieltag zur Post zu geben und an den Pokalwart zu senden. 7. Strafen 7.1 Es gelten die Bussgeldvorschriften nach dem Katalog der LSO mit Ausnahme von LSO 13.5.6 und LSO 13.5.7 ersetzt durch€ 20,00 Nichtantreten einer Mannschaft zusätzlich zum Spielverlust gemäß LSO 3.3. Bei rechtzeitiger Absage (spätestens zwei Tage vor dem Spieltag) entfällt die Geldbuße. Diese Regelung gilt nur für Einzelbegegnungen mit neutralem Schiedsgericht.€ 50,00 Nichtantreten einer gemeldeten Mannschaft bei Pokalspielen mit mehr als drei teilnehmenden Mannschaften. Bei rechtzeitiger Absage (spätestens zehn Tage vor dem Turnier) entfällt die Geldbuße. 7.2 Für Spieler- und Mannschaftssperren gelten die Vorschriften der BSO. 7.3 Die Bekanntgabe von Geldbußen oder Sperren erfolgt im Rundschreiben, das den an der betreffenden Pokalrunde beteiligten Mannschaften zuzuleiten ist. 7.4 Am Ende der Pokalrunde meldet der Pokalspielwart alle während des Wettbewerbs ausgesprochenen Strafen und Geldbußen an den Kassenwart des Bezirks, der die Beträge den Mitgliedsvereinen in Rech-nung stellt. 8. SchlußbestimmungenDiese Pokalordnung tritt am 01.07.2002 in Kraft, beschlossen am 19.04.2002 bei der konstituierenden Bezirks-versammlung des Bezirks West. Die letzte Änderung beschloss die Bezirksversammlung am 16.05.2006. |
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