Pflichtmeldung für Neutralschiedsrichter im SBVV

An alle Volleyballvereine und - Abteilungen mit Mannschaften ab

„Verbandsliga“

Liebe Volleyballfreunde,                                                                                                                     Juli 2010

auf dem diesjährigen Verbandstag in Konstanz wurde eine neue Regelung in Sachen Schiedsrichter-Pflichtmeldung für Neutraleinsätze (Pokalspiele, Relegationen und Jugendmeisterschaften) verabschiedet.

12 Schiedsrichter

12.4. Nachweise
Vereine, die in der Verbandsliga spielen, müssen pro Mannschaft mindestens einen Schiedsrichter mit mindestens B-Lizenz nachweisen. Für Aufsteiger in die Verbandsliga genügt für das erste Jahr der Zugehörigkeit der Nachweis eines B-Kandidaten. Das Nichterbringen dieser Nachweise bis zur festgesetzten Frist wird nach dem Bußgeldkatalog geahndet (LSO 13.5.20).

12.5. Neutrale Schiedsgerichte
Jeder Verein, der in der Verbandsliga spielt ist verpflichtet, dem Landesschiedsrichterwart bis zum 15. September des laufenden Jahres ein C-Schiedsrichter-Gespann pro Mannschaft zu melden. Die gemeldeten Schiedsgerichte sind bei Bedarf zu bis zu drei vom Landesschiedsrichterwart festgesetzten Einsätzen als neutrale Schiedsgerichte verpflichtet. Ist ein eingeteiltes neutrales Schiedsgericht aus triftigem Grund verhindert, so hat der Verein ohne Mehrkosten für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen sowie den Schiedsrichterwart und die beteiligten Mannschaften vorher schriftlich über den Wechsel zu informieren.


Das bedeutet für die Vereine, welche in der

- Verbandsliga und höher spielen                                        = Meldung von 1 B-Schiri pro Team ab VL

- im ersten Jahr der Verbandsliga-Zugehörigkeit                    = Meldung von 1 BK- oder B-Schiri pro Team ab VL

Zusätzlich muß für jedes Team,

- welches in der Verbandsliga spielt                                    = Meldung von 1 x C-Schiri-Gespann (oder höhere Lizenz)

Dabei kann der B-(BK-)SR natürlich zum zu meldenden Gespann gehören, da das Verlangen nach C die Untergrenze darstellt


Die Meldung erfolgt formlos unter Angabe von: Namen, Adresse, Telefon, Email und Lizenznummer

Die Meldung ist von allen Vereinen ab Verbandsliga und höher bis 15.9.2010 an die „SBVV-Geschäftsstelle“ zu senden.

Mit sportlichen Grüßen

Klaus Erdmann
SBVV-Schiedsrichterwart