Ausschreibung Landespokal 2010

Die Pokalrunde auf Verbandsebene wird mit maximal sechs Mannschaften je Geschlecht am Sonntag, den 17.10.10 ausgetragen. Dafür werden die Mannschaften von der Bundesliga bis zur Landesliga bzw. den Bezirksvertretern entsprechend ihrer Meldung berücksichtigt. Überschreiten die Meldungen die zur Verfügung stehenden Plätze, so wird zwischen Mannschaften aus der gleichen Liga eine Qualifikation angesetzt. Diese Qualifikationsspiele bzw. –turniere werden vom Spielwart ggf. ausgelost und sind von den Beteiligten bis zum 3.10.10 selbständig abzuwickeln. Eine nicht rechtzeitig ausgespielte Qualifikation führt zur Disqualifikation der Teilnehmer.

Für die Teilnahme am Landespokal können sich folgende Mannschaften anmelden:

- Die jeweiligen vier Erstplatzierten der Bezirkspokalwettbewerbe.
- Alle Mannschaften, die Landesliga und höher spielen.

Alle Mannschaften die am Pokal auf Verbandsebene teilnehmen wollen, müssen sich schriftlich anmelden, auch die
Teilnehmer aus den Bezirken.

Anmeldung: Schriftlich bei Landesspielwartin Edeltraud Heitz,
                                           Oberstr. 21/2, 79674 Todtnau,
                                           eMail: spielwart@sbvv-online.de

Anmeldeformular

Anmeldeschluß: 15.09.2010 (eMail; ein Brief muss eingegangen sein!)

Ausrichtung: Die Ausrichtung eines Turniers wird vom Spielwart vorrangig an einen Bewerber aus dem Teilnehmerkreis
vergeben, der eine geeignete Halle zur Verfügung stellen kann. Hierbei sind niedrigklassigere Mannschaften bevorzugt zu
berücksichtigen. Hallenangebote (mind. 2-Feld-Halle) sind mit der Anmeldung an die Spielwartin zu richten.

Alle gemeldeten Mannschaften bekommen den Turnierplan direkt zugeschickt. Zusätzlich werden die Paarungen im
Internet veröffentlicht. Näheres regelt die Pokalordnung des SBVV!

Anmerkung: lt. Pokalordnung

6 Absage, Nichtantreten

6.1 Die Absage oder Abmeldung einer Mannschaft bis zum 11. Tag vor dem Turnier bzw. Spieltag wird mit einer
Bearbeitungsgebühr von € 30,-- belegt.

6.2 Für eine Abmeldung ab dem 10. Tag vor dem Turnier bzw. Spieltag wird die Geldbuße nach LSO 13.5.15 verhängt.

6.3 Auch im Fall einer Abmeldung besteht die Verpflichtung, bereits eingeteilte Schiedsgerichte komplett an den
Spielort zu entsenden. Ausnahmen hiervon sind nur mit Genehmigung des Landesspielwarts möglich. Eine Zuwider-
handlung wird gemäß LSO 13.5.5 bzw. LSO 13.5.12 (2. Alternative) geahndet.

Edeltraud Heitz


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Landespokal 2009