Liebe Volleyballer*innen, liebe Schiedsrichter*innen,
Leider haben wir immer noch keine verlässliche E-Learning Plattform, die fehlerfrei funktioniert - das ärgert uns maßlos!
Obwohl wir immer wieder mit Nachdruck beim DVV nachgefragt haben, blieben unsere Bemühungen bisher erfolglos.
Deshalb haben wir folgende Regelungen für die Rückrunde der Saison 23/24 beschlossen:
Es werden auch in der Rückrunde 23/24 keine Strafen wegen unzureichender Schiedsrichter-Lizenzen verhängt werden. Das bedeutet:
- in der VL darf - wenn es nicht anders geht - auch ein D-Schiedsrichter als 2. Schiedrichter zum Einsatz kommen
- in der Lali dürfen D-Schieris auch als 1. Schieri eingesetzt werden
- und in den unteren Ligen (Bezirksklasse und Bezirksliga) geht auch mal eine Spielleitung ohne Lizenz.
- In der Kreisliga sind Spielleitungen ohne Lizenz lt. LSO generell möglich.
Aber:....Die Vereine sind dennoch angewiesen, ihre lizenzierten Schieris - wenn möglich - einzusetzten. Es kann also nicht sein, dass z.B. in der Landesliga der 1. Schieri eine D-Lizenz hat und der 2. Schieri eine C-Lizenz. Wenn also Spieler*innen zur Mannschaft gehören, die eine entsprechende Lizenz besitzen, dann sollen diese auch auf der entsprechenden Position eingesetzt werden.
Die Staffelleiter sind angewiesen, dies entsprechend zu kontrollieren!!
Weitere Planungen für Online-Prüfungen:
Wir hoffen, dass wir die Online-Prüfungen in 2024 so schnell wie möglich nachholen können. Die danach ausgestellten Lizenzen sind dann länger gültig als üblich, d.h.:
D-Erstlizenz gültig bis 30.6.2025
C-Lizenz gültig bis 30.6.2024
veröffentlicht am null um null; erstellt von SBVV-Geschäftsstelle, Andrea Greguric
letzte Änderung: 12.03.24 10:40