Diese Einladung geht an alle
Jugendliche, Abteilungsleiter, Vereinsjugendwarte und Jugendtrainer/Betreuer der südbadischen Vereine.
Am Mo, den 16.6.25 (19:00 Uhr) findet die Jugendversammlung 2025 per Online-Meeting statt.
Einladung Jugendversammlung 2025.pdf
Protokoll-Jugendelegierten-2021.pdf
Wer hat Lust, mit Ideen, Anregungen und Wünschen an der Jugendversammlung teilzunehmen?
Eine Teilnahme ist ohne Voranmeldung möglich, nachfolgend der Link zum ZOOM-Meeting:
https://us06web.zoom.us/j/88634680056?pwd=b7zvgsPMOqScgKWs59KzQkhA1eZqbY.1
Die Volleyballjugend des SBVV setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr, den Jugendvertretern der Mitgliedsvereine des SBVV, sowie den Mitgliedern des Jugendausschusses.
Jugendordnung:
1.3.4.3 Einberufung: Die Jugendversammlung findet alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Jugendwart unter Einhaltung einer Frist von spätestens vier Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der Berichte einberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Auf Verlangen von mindestens vier Stimmberechtigten oder auf Beschluss des Jugendausschusses wird eine außerordentliche Jugendversammlung einberufen.
1.3.4.4 Stimmrecht Jedes anwesende Mitglied des Jugendausschusses hat eine Stimme, jeder anwesende Verein hat ebenfalls eine Stimme. Die Stimmen sind nicht übertragbar. Alle Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
1.3.4.5 Anträge Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und die Mitglieder des Jugendausschusses. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Jugendversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
veröffentlicht am Mittwoch, 16. April 2025 um 12:46; erstellt von SBVV-Geschäftsstelle, Andrea Greguric
letzte Änderung: 16.04.25, 12:47