Jugendförderbeitrag
Alle aktiven Vereine mit Jugendarbeit haben die Möglichkeit, für ihre Jugendarbeit einen Zuschuss zu beantragen. Das Antragsformular wird rechtzeitig vor Antragsfrist (30.6.) von der Geschäftsstelle an die Vereine geschickt. Die detaillierten Regelungen sind in der Jugendordnung zu finden.