SBVV Verbandsgericht

Bei einem Einspruch ist die Einleitung eines Verfahrens schriftlich, insbesondere per PDF-Datei, unter Darlegung der Tatsachen und Beweismittel an die SBVV-Geschäftsstelle (info@sbvv-online.de) zu senden. Nach Eingang der Gebühr leitet die Geschäftsstelle den Antrag an das zuständige Verbandsgericht weiter.

Die Antragsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt drei Tage nach Absendung der Entscheidung. 

Rechtsordnung hier zur Ansicht!

May, Matthias

Vorsitzender

Habbe, Detlev

1. Beisitzer

Heß, Roland

2. Beisitzer

Laber, Karl

1. stellvertretender Beisitzer

Grün, Wolfgang

2. stellvertretender Beisitzer

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