Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer,
nachfolgend die vom SBVV-Präsidium festgelegten Wertungs-Regelungen. Es können nicht alle denkbaren Szenarien vorweggenommen werden, deshalb bilden die nachfolgenden Festlegungen - vorgeschlagen vom Bundesspielausschuss (BSA) - lediglich Leitplanken für eine ggf. erforderliche weitere Beratung im Spielausschuss, Präsidium und Vorstand. Sollten während des Saison 20/21 von Seiten des BSA Anpassungen notwendig sein, so gehen wir diese mit!
- Falls es während der Hinrunde zu einem kompletten Abbruch der Spielrunde kommt, wird ab Januar (falls möglich) eine Halbrunde gespielt. Alle bis zum Abbruch absolvierten Spiele werden in die Saison-Wertung einfließen!
- sollte die Hinrunde nicht vollständig abgeschlossen und auch keine Halbrunde ab Januar möglich sein, findet überhaupt keine Wertung statt! Es gibt keine Absteiger und keine Aufsteiger!
- bei vollständigem Abschluss der Hinrunde gilt die Hinrunde als Abschlusstabelle: Etwaige vorgezogene Spiele der Rückrunde werden „rausgerechnet“;
- sind mindestens 2/3 aller Spiele einer Staffel absolviert, wird die Rangfolge auf Grundlage der Quotientenregel ermittelt;
- in besonderen Härtefällen (z.B. nur eine Mannschaft innerhalb einer Liga kann aufgrund behördlicher Auflagen keine Spiele durchführen) muss ggf. eine Sonderwertung zur Anwendung kommen;
- bei örtlichen Lockdowns sollen bei regionenübergreifenden Ligen (VL, LL) die anderen Regionen trotzdem ohne Wertung weiterspielen können
Die LSO (Landesspielordnung) wurde für die Saison 20/21 entsprechend angepasst!
End-20-LSO-Corona-Version.pdf
Das SBVV-Präsidium!
veröffentlicht am Mittwoch, 28. Oktober 2020 um 10:08; erstellt von SBVV-Geschäftsstelle, Andrea Greguric
letzte Änderung: 23.01.21 11:28