Neue Corona-Verordnung Sport sorgt für weitere Öffnungsschritte
Die am 7. Juni veröffentlichte Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport wurde an die kontinuierlich fallenden Inzidenzzahlen angepasst. Für den Sportbetrieb gelten dadurch in bestimmten Bereichen größere Freiheiten.
Mit der neuen Corona-Verordnung Sport sind unter anderem die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wieder zulässig, sofern es sich um die Sportausübung in geschlossenen Räumen handelt. Im Freien ist ein Trainingsbetrieb von mehreren Gruppen auf weitläufigen Außenanlagen erlaubt, solange eine Durchmischung der Gruppen verhindert wird.
Ligabetrieb möglich
Der Wettkampf kehrt in den Breitensport zurück, wenn der Veranstalter ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegt, welches die Veranstaltungsreihe, also die gesamte Liga, abdeckt und den geltenden Anforderungen gerecht wird. Damit muss das Hygienekonzept für eine Wettkampfserie oder einen Ligabetrieb alle örtlichen Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, die in den Kommunen der jeweiligen Teilnehmer gelten. Die Voraussetzungen für die Öffnung der Sportwettkämpfe, Sportwettbewerbe und Veranstaltungsreihen für Zuschauer richten sich dennoch weiterhin nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung und den kommunalen Bestimmungen vor Ort.
Regelungen im Spitzensport bleiben bestehen
Die Corona-Verordnung Spitzensport bleibt von dieser Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport unberührt und gilt weiterhin in der gültigen Fassung vom 5. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des Tages außer Kraft, an dem die CoronaVO außer Kraft tritt.
Die aktuelle Verordnung mit den jeweiligen Regelungen finden Sie hier.
veröffentlicht am Dienstag, 8. Juni 2021 um 12:20; erstellt von Schell, Holger