Liebe Vereine im SBVV,
hier der zugesagte Beschluss des SBVV Vorstand in Abstimmung mit Nordbaden und Württemberg vom Donnerstag, 22.10.2020:
Südbadischer Volleyball-Verband e.V. (SBVV)
Fortführung des Spielbetriebs Damen- und Herrenligen im SBVV sowie der Oberliga Baden
1) Solange es behördlich erlaubt ist, werden wir den Spielbetrieb fortsetzen. Sobald die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg den Wettkampfbetrieb untersagt, werden wir die Saison unterbrechen.
2) Sollten Spiele behördlicherseits für einen Verein auf kommunaler Ebene (wie Ordnungsamt, Sportamt, Gesundheitsamt) untersagt werden, werden diese Spiele verlegt. Dazu muss der betroffene Verein die behördliche Entscheidung an den zuständigen Staffelleiter und die Geschäftsstelle des SBVV weiterleiten.
3) Ab einem Corona-Inzidenzwert von 35 sollte der Spielbetrieb – zumindest in kleineren Hallen – ohne Zuschauer durchgeführt werden.
4) Als verbindliche Informationsquelle für den Corona-Inzidenzwert der Stadt- bzw. Landkreise gilt folgende Website:
http://www.gesundheitsatlas-bw.de/dataviews/tabular?viewId=212&geoId=1&subsetId
5) Ab einem Corona-Inzidenzwert am Ort der Spielhalle oder dem Sitz eines der am Spiel/Spieltag beteiligten Vereine von 50 hat der Staffelleiter auf Antrag eines beteiligten Vereins das Spiel/den Spieltag zu verlegen. Der Antrag kann ab Dienstag 12.00 Uhr, mit den aktuellen Werten des Montags der Woche, in der das Spiel/der Spieltag stattfindet, bis spätestens Donnerstag, mit den aktuellen Werten des Mittwochs, um 20.00 Uhr beim Staffelleiter gestellt werden. Für das Wochenende 24.-25.10.2020 gilt als letzte Antragsfrist ausnahmsweise Freitag, 23.10.2020 um 15.00 Uhr. Die beteiligten Mannschaften und eventuelle neutrale Schiedsrichter sind vom Antrag ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen.
Im Falle eines Einzelspiels wird mit dem Antrag das Spiel verlegt. Bei einem Dreierspieltag steht es den verbleibenden Vereinen frei, ihr Spiel laut Spielplan auszutragen. In diesem Fall stellen die beiden beteiligten Mannschaften das Schiedsgericht gemeinsam.
6) Ab einem Corona-Inzidenzwert am Ort der Spielhalle oder dem Sitz eines der am Spiel/Spieltag beteiligten Vereine von 100 hat der Staffelleiter das Spiel/den Spieltag von sich aus zu verlegen. Sollten alle oder auch nur zwei der beteiligten Mannschaften eine Durchführung des Spiels/Spieltags bis spätestens Donnerstag um 20.00 Uhr beim Staffelleiter beantragen, so wird dem stattgegeben. Eventuelle neutrale Schiedsrichter sind vom Antrag ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen.
7) Tritt eine Mannschaft nicht zu einem Spiel an, wenn der Corona-Inzidenzwert unter 50 liegt, so hat der Staffelleiter das Spiel als verloren zu werten. Eine Bestrafung wegen Nichtantreten erfolgt nicht. Der LSO Punkt 10.4 (Dreimaliges schuldhaftes Nichtantreten) wird für die Saison 2020/2021 ausgesetzt.
8) Fällt bei einem Spieltag mit drei beteiligten Mannschaften nur ein Spiel aus o.g. Gründen aus, so sollte zumindest das zweite Spiel zum geplanten Termin stattfinden. In diesem Fall stellen die beiden beteiligten Mannschaften das Schiedsgericht gemeinsam.
9) In einer Dreifeld-Halle, in der in jedem Hallendrittel ein Dreier-Spieltag angesetzt ist, ist darauf zu achten, dass die Gesamtzahl von 100 Personen nicht überschritten wird. Um das zu erreichen kann der Ausrichter Zuschauer ausschließen und von den Mannschaften, die das Schiedsgericht zu stellen haben, lediglich die dafür benötigten vier Personen (1. und 2. Schiedsrichter, Schreiber und Schreiberassistent) in der Halle zulassen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die später anreisenden Mannschaftsmitglieder eines Teams, welches zuerst das Schiedsgericht stellt, ausreichend Zeit zum warmmachen und einspielen erhalten.
10) Den Mixedligen wird o.g. Vorgehensweise ebenfalls empfohlen.
Die verschiedenen Szenarien einer entsprechenden Saisonwertung werden Anfang nächster Woche nachgeliefert!
veröffentlicht am Freitag, 23. Oktober 2020 um 10:38; erstellt von SBVV-Geschäftsstelle, Andrea Greguric
letzte Änderung: 23.01.21 11:40