Liebe SBVV-Vereine,
sorry für die Verwirrung durch das gestrige Rundschreiben. Es gibt auch Widersprüche in der Verordnung Sport, die wir da anders interpretiert haben. Das Übersichtsblatt vom 08.11.21 ist korrekt.
Zur Klarstellung: Wir haben 2G und damit kann sich niemand in eine Halle testen. Wir gehen davon aus, dass es nächste Woche evtl. schon zu einer offiziellen 2G+ Regelung kommen kann. Wir wissen auch, dass es derzeit schwierig ist, an Antigen Schnelltests zu kommen. Falls ihr jetzt schon 2G+ nutzen könnt, hilft das dafür zu sorgen, dass wir unseren Sport weiter ausüben können. Und das sollte ja unser vorrangigstes Ziel sein.
Seit dem 17.11.21 ist die Alarmstufe ausgerufen, das bedeutet für den Trainings- und Wettkampfbetrieb:
Zuschauerinnen und Zuschauer |
Zutritt: In geschlossenen Räumen |
2G |
Sportlerinnen und Sportler |
Zutritt: In geschlossenen Räumen |
2G |
Trainer
|
Zutritt: In geschlossenen Räumen
|
2G bei Wettkampf
3G bei Training (Antigen-Test ausreichend)
|
Hier die Coronaverordnung Sport und das Übersichtsblatt 2021-Regelungen-fuer-den-Sport-ab-5.-November-2021.pdf
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Kontrolle 2G-Regel:
Der Ausrichter (Heimverein) ist für die Kontrolle der 2G-Regel (keine Dokumentationspflicht) und die Kontaktnachverfolgung (Dokumentationspflicht) verantwortlich. Der gastgebende Verein kann den Gastmannschaften ermöglichen, auf dem beigefügten Formular „BSB Übertragung Bestätigung 2G“ die Einhaltung der 2G-Regelung zu dokumentieren.
Die Gastvereine haben ebenfalls das Recht, die Kontrolle der 2G-Regel beim Gastgeber durchzuführen oder sich die Einhaltung der 2G-Regelung durch das Formular „BSB Übertragung Bestätigung 2G“ dokumentieren zu lassen.
Formular hier: 2021-Alarmstufe-Übertragung-Bestätigung-2G.pdf
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Absage und Wertung Spieltage:
wir haben für den aktiven Spielbetrieb eine Landesspielordnung (LSO) aktuelle Corona-Fassung 2021/2022
Dort wird die Wertung eines Spiels unverändert dargestellt, d.h. kann ein Team nicht vollständig antreten, wird es als verloren gewertet. (Punkt 3.3.1) Es gibt also keine Sonderregelung für Teams mit Nicht-Immunisierten Spieler*innen.
Anders verhält es sich, wenn die Spiele behörderlicherseits (Ordnungsamt, Sportamt, Gsundheitsamt) untersagt werden, dann kann das Spiel verlegt werden. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Im Freizeitbereich sind abweichende Regelungen möglich!
veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2021 um 12:33; erstellt von SBVV-Geschäftsstelle, Andrea Greguric
letzte Änderung: 19.11.21 11:35