Liebe Vereinsvertreter, liebe Volleyballer*innen,
die Infektionszahlen von Covid-19 nehmen leider weiter zu. In Baden-Württemberg gilt seit dem 17.11.2021 die Alarmstufe. Ein baldiges Ende dieser Stufe ist aktuell eher nicht zu erwarten. Mit der Alarmstufe verbunden ist für die Nutzung von Sporthallen nun 2G (geimpft oder genesen) vorgeschrieben. Ausnahmen gelten weiterhin für Schüler oder Personen, die nicht geimpft werden können.
Um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und die Ansteckungsgefahr für alle Beteiligten niedrig zu halten, empfehlen wir den Vereinen allerdings dringend, das 2G-Plus-Modell einzusetzen. In diesem Modell werden alle Personen, die die 2G-Vorschriften erfüllen, zusätzlich getestet. Wir können euch dies als Sportorganisation nicht vorschreiben. Wir können euch diese Form nur dringend ans Herz legen. Sollten Heimvereine diese Option nutzen wollen, müssten Sie allerdings die entsprechenden Selbsttests für alle Beteiligten in ausreichender Zahl vorhalten sowie auch die Kontrollpersonen für die Durchführung der Selbsttests (ca. 2 Personen pro Team). Bereits vorhandene, tagesaktuelle Schnelltests oder PCR-Tests erfüllen die Vorgaben natürlich auch.
UEbertragung_Bestaetigung_G_Alarmstufe.docx
veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2021 um 12:05; erstellt von SBVV-Geschäftsstelle, Andrea Greguric
letzte Änderung: 19.11.21 09:23