Jugendförderbeitrag
Alle aktiven Vereine mit Jugendarbeit haben die Möglichkeit, für ihre Jugendarbeit einen Zuschuss zu beantragen. Das Antragsformular wird rechtzeitig vor Antragsfrist (30.6.) von der Geschäftsstelle an die Vereine geschickt. Die detaillierten Regelungen sind in der Jugendordnung zu finden.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus der Jugendordnung:
2.3 Verbandsbeiträge
2.3.1 Alle ordentlichen Mitgliedsvereine des SBVV, die am aktiven Spielbetrieb teilnehmen, sind verpflichtet, einen jährlichen Förderbeitrag zu bezahlen. Dieser Förderbeitrag steht für alle genehmigten Maßnahmen (2.3.3 ff) zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung. Die Höhe (aktuell 150,- €) wird in der LSO unter Punkt 8.1. geregelt.
2.3.2 Die Höhe des Jugendförderbeitrags ist unabhängig von der Teilnahme, Geschlecht und Anzahl der Mannschaften des Vereins und der Teilnahme am Jugendspielbetrieb.
2.3.3 Bei Südbadischen Jugendmeisterschaften wird kein Startgeld erhoben; der Veranstalter erhält einen Kostenzuschuss von € 50,00 aus der SBVV-Kasse, bei gemeinsamer Ausrichtung von U14-, U13- und U12-Jugendmeisterschaften einmalig € 80,00.
2.3.4. Jeder Verein bekommt auf Antrag (zum 30.6., entsprechend 2.3.5; 2.3.6, 2.3.7) für Mannschaften eines Geschlechts einen Zuschuss für nachgewiesene Jugendarbeit in Höhe von € 80,00. Tritt der Verein in der laufenden Saison in Wettbewerben bei beiden Geschlechtern an, erhält der Verein einen weiteren Zuschuss in Höhe von € 50,00. Dies ist einmalig pro Saison und Verein möglich.
2.3.5. Der Nachweis für eine Spielzeit wird durch die Teilnahme einer Jugendmannschaft an einem vom SBVV-Jugendwart oder einem Sportjugendwart der Bezirke offiziell ausgeschriebenen Wettbewerb erbracht (Jugendmeisterschaft incl. Bezirksvorrunden, Jugendpokale, Jugendrunden in den Bezirken).
2.3.6. Diese Wettbewerbe müssen als Erbringungsmöglichkeit für den Jugendzuschuss ausdrücklich gekennzeichnet sein. Es ist auch möglich, den Nachweis für den Zuschuss zu erbringen mit einer Midi-(4er-)Mannschaft (U14) mit mindestens zwei Ersatzspielern oder zwei Mini-(3er-)Mannschaften (U13) oder drei (2er-)Jugendmannschaften (U12), deren Spieler nicht identisch sein dürfen.
2.3.7 Der Zuschuss kann auch durch die Teilnahme einer Mannschaft am Ligabetrieb gewährt werden, wenn in dieser Mannschaft in jedem Saisonspiel nicht mehr als zwei Erwachsene eingesetzt werden.
2.3.8 Im Weiteren können die Vereine Zuschüsse für außerordentliche Aktivitäten wie Camps, Jugendturniere usw. (für den gesamten Verband) beim SBVV-Jugendausschuss beantragen. Diese Aktivitäten sind im Vorfeld offiziell mit den Verantwortlichen (Jugendwart/in) abzusprechen.