Bei einem Einspruch ist der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens schriftlich, insbesondere per PDF-Datei, unter Darlegung der Tatsachen und Beweismittel an die SBVV-Geschäftsstelle (info@sbvv-online.de) zu senden. Nach Eingang der Einspruchsgebühr auf das SBVV-Konto leitet die Geschäftsstelle den Antrag an das zuständige Verbandsgericht weiter.
Die Antragsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt drei Tage nach Absendung der Entscheidung. Wendet sich der Antrag nicht gegen eine Entscheidung, beginnt sie mit dem Tag des Bekanntwerdens der antragsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch mit Ablauf des Spieljahres, in welchem sich der Vorfall ereignet hat.
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