Bei einem Einspruch ist die Einleitung eines Verfahrens schriftlich, insbesondere per PDF-Datei, unter Darlegung der Tatsachen und Beweismittel an die SBVV-Geschäftsstelle (info@sbvv-online.de) zu senden. Nach Eingang der Gebühr leitet die Geschäftsstelle den Antrag an das zuständige Verbandsgericht weiter.
Die Antragsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt drei Tage nach Absendung der Entscheidung.
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