Informationen für den Spielbetrieb:

Stand:10/24

Hier ist der neue Rahmenterminplan für die Saison 24/25 abrufbar:

Zusammensetzung Spielerliste

Abweichend von Regel 4.1.1 der Offiziellen Volleyball-Spielregeln kann sich eine Mannschaft aus bis zu 14 Spielern zusammensetzen. 

Abweichend von Regel 19.1.1 der Offiziellen Volleyball-Spielregeln muss für den Fall, dass 13 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, mindestens ein Libero benannt werden. Falls 14 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, müssen zwei Liberos benannt werden.

Regelung "Höherspielen" für die Saison 24/25

für die Saison 24/25 wird es folgende Regelungen in Bezug auf das "Höherspielen" in allen SBVV-Ligen geben.

Nachfolgend die entsprechenden Textauszüge der Landesspiel-Ordnung (LSO):

4.5.3    In den ersten beiden Meisterschaftsspielen einer Mannschaft im Spieljahr dürfen jeweils nur die für diese Mannschaft gemeldeten Spieler eingesetzt werden. Spieler mit einer in der eLizenz eingetragenen niedrigeren Leistungsklasse dürfen erst zum Einsatz kommen, wenn die höher spielende Mannschaft ihre ersten beiden Meisterschaftsspiele der Saison absolviert hat. Das gilt für Erwachsene UND Jugendspieler.

4.5.4    ... Der/die SpielerIn hat sich erst mit dem 3. Einsatz in der höheren bzw. der niedrigeren von zwei unterschiedlich höheren Spielklassen festgespielt. .....

JugendspielerInnen (gemäß Altersstichtag U20) aus niedrigeren Ligen dürfen beliebig oft in einer höheren Liga eingesetzt werden, ohne sich festzuspielen.

Spielberechtigung

In den Erwachsenenligen ist das Spielen ausschließlich mit einer gültigen DVV I SBVV-Spielerlizenz A erlaubt. Alle anderen Lizenzen (Jugendspielerlizenz, BFS etc.) sind in diesen Ligen ungültig und führen zum Spielverlust.

Die Spielerlizenz muss zwingend einer Mannschaft zugeordnet sein. Ein Spielen ohne Zuordnung zu einer Mannschaft führt ebenfalls zum Spielverlust. Sollte ein Spieler/eine Spielerinn in SAMS oder SAMS-Score als „nicht spielberechtig“ markiert sein, oder gar nicht auftauchen, raten wir dringend davon ab, die Funktion „manueller Nachtrag“ zu benutzen. In so einem Fall lieber vorher nochmal den Staffelleiter wegen der Spielberechtigung kontaktieren.


Spielbälle

Das SBVV-Präsidium hat folgende Spielballregelung beschlossen: Die Modelle V200W und V300W und - wenn nicht anders machbar die alten Modelle MVA 200 und MVA 300 - bleiben mindestens bis zum 30.06.2025 gültig. Diese Regelung gilt für alle SBVV-Ligen (KL bis VL)
Für die Spiele in der Oberliga Baden müssen die Modelle V200W oder V300W eingesetzt werden. Ab der Regionalliga legt der DVV den offiziellen Spielball fest.


Internationales Transfer Zertifikat (ITC)

Spieler/innen, deren Ursprungsverband in der Lizenz nicht Deutschland ist, benötigen in den Ligen ab der Oberliga Baden oder höher ein Internationales Transfer Zertifikat (ITC). Ohne dieses sind sie nicht spielberechtigt! Dies gilt auch beim Höherspielen aus den SBVV-Ligen. Hier muss schon beim ersten Einsatz ein ITC vorliegen.

ITCs sind nur für eine bestimmte Liga oder tiefer gültig. Soll der Einsatz in einer höheren Liga erfolgen, muss ein neues ITC beantragt werden. Beispiel: ein Spieler mit einem ITC für die Regionalliga darf nicht in der Dritten Liga eingesetzt werden. Für einen Einsatz in der Dritten Liga muss ein neues ITC beantragt werden. Hat der Spieler aber ein ITC für die Dritte Liga beantragt, dann darf er auch in der Regionalliga gemeldet werden.

Alle Infos zum ITC im Amateurbereich und dessen Beantragung sind hier zu finden:

https://www.volleyball-verband.de/de/halle/vereinswettbewerbe/spielberechtigungen/

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