Lizenz-Neuanträge:
Lizenz-Anträge werden in den Regel wochentags (Mo - Fr) bearbeitet. Eine letzte Bearbeitung vor dem Wochenende findet am Freitag bis 17:00 Uhr statt. Alle danach beantragten Lizenzen bleiben unbearbeitet. (Regel lt. Ordnung siehe LSO 5.1.)
Lizenzverlängerung:
Lizenzen, die am 30.6. des laufenden Jahres ungültig wurden, könnt ihr leicht und ohne Umweg über die Lizenzstelle selbst verlängern.
Ihr geht auf eurer Vereinsseite zu >Mitglieder > Spieler > abgelaufene Lizenzen >Aktionen > den Kreis mit den beiden Pfeilen anklicken > Lizenz verlängern. Fertig!
Lizenzfotos:
Aus gegebenem Anlass bitte unbedingt beachten:
- das Bild soll zumindest "passbild-ähnlich" sein,
- der Kopf soll mindestens ca 70 - 80 % des Bildes einnehmen,
- das Gesicht muss scharf und klar (nicht zu dunkel !) abgebildet sein,
- eine Kopfbedeckung ist nicht zugelassen.
Was tun bei Namensänderungen?
Bei Namensänderungen (z.B. Heirat, Scheidung) bitte den alten und den neuen Namen per Mail mitteilen, damit wir das Nötige veranlassen können.
Wenn ihr Fehler in euren Kontaktdaten (Adresse, Email, Telefon) feststellt, könnt ihr diese Daten nach dem Login selbst ändern. Eine Korrektur der Stammdaten (Name, Geburtsort, usw.) müsst ihr bei der Passstelle beantragen.
Freigabe für Vereinswechsel bei abgelaufener Lizenz
Eine Freigabe ist nicht mehr notwendig, wenn eine Spielerlizenz mehr als 1 Jahr abgelaufen ist. Ansonsten muss vom abgebenden Verein zunächst die Freigabe beantragt werden. Mit dem bei Genehmigung der Freigabe durch die Lizenzstelle erzeugten Freigabecode generiert der neue Verein dann die neue Lizenz ohne Umwege über die Lizenzstelle.
Wechsel aus anderem Landesverband (außer NVV)
Lizenzanträge für einen SBVV-Verein können erst bearbeitet werden, wenn die Lizenz des freigebenden Vereins mit Freigabedatum bis spätestens 30. Juni (später: 3 Monate Sperre ab Freigabedatum) vorliegt. Die alte Lizenz kann über den Lizenzneuantrag als Datei direkt im Prozess hochgeladen werden werden. Wer das nicht möchte, kannd die alte Lizenz auch per Post an die Lizenzwartin (bzw. die Geschäftsstelle), und dann erst den Antrag stellen. Falls ihr die alte Lizenz zurück haben wollt: Freiumschlag beilegen.